- Die Anbieter selbst legen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, ab welchem Alter man die Angebote nutzen darf. Die meisten US-amerikanischen Anbieter von sozialen Medien geben – aufgrund amerikanischen Rechtsbestimmungen – ein Mindestalter von 13 Jahren für ihre Plattformen vor.
- Da sozialen Medien und Netzwerke persönliche Daten sammeln und auswerten, unterliegt deren Nutzung in Europa der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darin ist festgeschrieben, dass die Nutzer:innen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnort) in sozialen Netzwerken ausdrücklich zustimmen müssen. Eine solche Zustimmung kann erst ab einem Alter von 16 Jahren gegeben werden. Vorher müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung geben und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes zustimmen. Somit liegt für die meisten sozialen Netzwerke in Europa das Mindestalter theoretisch bei 16 Jahren.
Was sagen die Nutzungsbedingungen/AGB der Netzwerke:
- WhatsApp: Mindestalter in EU-Ländern 16 Jahre. Nutzer:innen unter 16 Jahren brauchen offiziell die Zustimmung ihrer Eltern – es wird allerdings kein Altersnachweis gefordert.
- Instagram: Mindestalter 13 Jahre. Das Alter wird beim Anlegen eines Profils abgefragt, Richtigkeit wird aber nicht überprüft. Accounts von Nutzer:innen, die unter 18 Jahre alt sind, werden beim Einrichten automatisch auf „privat“ gestellt. Dies kann aber nachträglich geändert werden.
- Snapchat: Mindestalter 13 Jahre. Wer unter 18 ist, darf die App nur mit Einwilligung der Eltern nutzen. Das Alter wird bei der Registrierung zwar abgefragt, aber nicht überprüft.
- TikTok: Mindestalter 13 Jahre. Unter 18 Jahre ist die Einverständniserklärung der Eltern per E-Mail nötig. Wird aber nicht eingefordert. Je nach Alter ist der Zugang zu bestimmten Funktionen eingeschränkt: Die Direktnachrichtenfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden, einen Livestream zu hosten oder virtuelle Geschenke zu machen ist erst ab 18 möglich.
- Youtube: Nicht einfach zu verstehen. Alle Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für jegliche Nutzung (auch das Ansehen von Videos) die Zustimmung der Eltern. Ab 16 Jahren kann die YouTube-Registrierung mit dem eigenen Google-Konto vorgenommen werden, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. Vorher nur mit Konto mit Elternaufsicht (Family Link) möglich. Für jüngere Kinder können Eltern ein Konto auf YouTube Kids einrichten (kein Mindestalter vorgesehen).
Mehr Informationen zum Thema Altersregelung in den sozialen Netzwerken finden Sie auf SCHAU-HIN!