Was sind Rachepornos/Revenge Porn?

Rachepornos (im Englischen Revenge Porn) sind Fotos oder Videos, die die Betroffenen nackt oder während sexueller Handlungen zeigen, und nach einer Trennung meist von den Ex-Partner:innen anderen übermittelt bzw. im Internet verbreitet oder veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies ohne das Wissen bzw. gegen den Willen der Abgebildeten. Auf diese Weise rächen sich die Verlassenen für die Beendigung der Beziehung.

Das Risiko besteht, dass intime Aufnahmen auf Pornoseiten hochgeladen werden. In den letzten Jahren sind immer öfter eigene Racheporno-Websites aufgetaucht, auf denen die Verlassenen intime Bilder und Videos ihrer ehemaligen Partner:innen hochladen. In vielen Fällen wird das Bildmaterial mit dem Zusatz des echten Namens, einem direkten Link zum Social-Media-Profil oder zusammen mit anderen persönlichen Daten, wie z. B. Wohnadresse, Arbeitsplatz oder Telefonnummer, veröffentlicht.

Was können Betroffene tun?

Auch wenn die Abgebildeten selbst keine Schuld trifft: Die Veröffentlichung von intimen Fotos und Videos kann nachhaltigen Schaden anrichten, z.B. am Arbeitsplatz oder im persönlichen Umfeld. Wurden Bilder einmal im Internet verbreitet, können sie nur sehr schwer wieder gelöscht werden.

Betroffene Personen können im Fall von Rachepornos das Recht am eigenen Bild geltend machen: Sei es bei der Person, welche die Inhalte verbreitet oder veröffentlich hat, als auch bei den Betreiber:innen der Seiten, auf denen solche Inhalte hochgeladen wurden, kann die Löschung verlangt werden.

Bei großen Suchmaschinen wie Google oder Bing können Betroffene mittels eines Formulars beantragen, dass Links zu intimen Fotos oder Videos aus den Suchergebnissen gelöscht werden.

Durch den 2021 in das Legislativdekret Nr. 196/2003 zum Schutz personenbezogener Daten neu eingeführten Artikel 144-bis mit dem Titel „Revenge Porn“ wurden weitere Möglichkeiten für Betroffene vorgesehen. Jede Person, auch Minderjährige selbst sofern sie bereits 14 Jahre alt sind, oder ihre Erziehungsverantwortlichen, können bei der Datenschutzbehörde melden, dass man berechtige Gründe zur Annahme hat, dass Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen mit eindeutig sexuellem Inhalt, die privat bleiben sollen, ohne die Zustimmung auf digitale Plattformen verschickt, weitergegeben oder veröffentlicht wurden. Die Datenschutzbehörde muss dann innerhalb 48 Stunden über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Diese Meldungen sind über ein Formular auf der Internetseite der italienischen Datenschutzbehörde zugänglich.

Weitere Infos zu den rechtlichen Konsequenzen von Revenge Porn finden Sie hier.
 
Quelle: SaferInternet.at & Kinder- und Jugendanwaltschaft Südtirol.
Eine Initiative des Forum Prävention im Auftrag und Zusammenarbeit mit der Familienagentur und weiteren Projektpartnern.